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Gibt es Fehler in den Akten des Jugendamtes? Der Landkreis hat heute Nachmittag mitgeteilt, dass es interne Untersuchungen gibt, und ein Mitarbeiter vorsorglich vom Dienst freigestellt wurde. In der Mitteilung des Landkreises heißt es, ein Mitarbeiter habe heute eingeräumt, einen Vermerk nachträglich in Akten des Jugendamtes einsortiert zu haben. Er habe die Akte um einen fehlenden Vermerk ergänzen und so vervollständigen wollen. Ohne den Vorgang im Detail zum jetzigen Zeitpunkt bewerten zu können, werde geprüft, ob es sich um eine Pflichtverletzung handelt. Die Glaubwürdigkeit des Hauses sei in jedem Fall beschädigt, wird Bartels in der Mitteilung zitiert. Die Staatsanwaltschaft sei vom Landrat sofort informiert worden, auch der Mitarbeiter habe sich dort gemeldet. Um welche Akte es sich handelt und zum Inhalt des Vermerks äußert sich der Landkreis in der Mitteilung nicht.




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