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Aus organisatorischen Gründen müssen derzeit unterschiedliche Stellen der Kreisverwaltung teilweise geschlossen werden oder sind nur eingeschränkt erreichbar. Insbesondere betroffen sind das Sozialamt, das Amt für Inklusion sowie das Jugendamt. Hintergrund der Einschränkungen sind Schulungen der Mitarbeiter vor dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderung und die Stärkung ihrer Selbständigkeit. Im Bereich des Jugendamtes resultieren die Einschränkungen in den nächsten Monaten im Wesentlichen aus Schulungen für die Mitarbeitenden. Durch den Missbrauchsfall Lügde sei deutlich geworden, dass Prozesse und Abläufe hinterfragt und optimiert werden müssen, heißt es aus dem Kreishaus. Um Fälle von Missbrauch künftig schneller erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergreifen zu können, sei mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm begonnen worden.




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