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Gerade einmal knapp zwei Monate sind seit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung vergangen. Jetzt heißt es wieder “Alles zurück auf Anfang“. Hintergrund ist ein Formfehler aufgrund eines Zitiermangels. Alle Länder, so auch Niedersachsen, sind Ende letzter Woche vom Bundesverkehrsministerium aufgefordert worden, die Ende April in Kraft getretene Straßenverkehrsordnung bis auf weiteres nicht mehr anzuwenden. Das heißt zunächst wird in Verwarngeld- sowie Bußgeldverfahren, beginnend mit dem Tattag 28. April, der alte Bußgeldkatalog für die Entscheidung zu Grunde gelegt. In Fällen, in denen bereits ein Bußgeldbescheid erlassen und die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides noch nicht abgelaufen ist Einspruch einzulegen. Für bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren fehlt es bisher noch an der vom Bundesverkehrsministerium zugesagten bundeseinheitlichen Lösung. Die Situation sei nicht nur unschön, sondern zudem mit Unsicherheit und großem Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Ein Fehler, der vermeidbar gewesen sei, so der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises, Andreas Stemme.




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