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Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Briefwahl bei der Landrats-Stichwahl in Hameln-Pyrmont schwelt weiter. Zwei Bürger hatten Einwände vorgebracht und auch die Gruppe aus FDP und Unabhängige im Kreistag hält eine ausschließliche Briefwahl, auch in Zeiten einer Corona-Pandemie, für gesetzlich unzulässig. Die FDP/DU-Kreistagsgruppe sieht sich jetzt in ihrer Kritik durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 23. März 2020 bestätigt. Darin heißt es, eine ausschließliche Wahl per Brief sei nicht verfassungskonform. Für das Gutachten hätten die Wissenschaftler insbesondere auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu dem Thema ausgewertet, sagte der FDP-Kreistagsfraktionsvorsitzende und Gruppensprecher Rüdiger Zemlin. Die Frage, was bei einer besonderen Lage wie einer Pandemie davon abweichend möglich ist, sei abhängig davon was gesetzlich zulässig sei, so Zemlin weiter. Das niedersächsische Wahlgesetz sehe vor, dass die Landesregierung bei besonderen Situationen eine entsprechende Verordnung erlassen müsse.




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