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Die Polizei Hameln warnt vor Betrügern, die derzeit mit Anschreiben per Email oder auch per Fax nach Erben angeblich verstorbener Personen suchen.So erhielt ein 58jähriger Hamelner jüngst eine Email, in der ihn ein Rechtsanwalt informierte, dass er „Begünstigte“ für das Vermögen eines Verstorbenen suche und der Angeschriebene auf Grund der Namensgleichheit dafür in Betracht komme. Zudem enthält das Schreiben noch den Hinweis, das das Vermögen „keinen kriminellen Ursprung“ hat. Die Polizei warnt davor, auf solche Schreiben zu antworten oder eine der angegebenen Telefonnummern zu wählen. Das Versprechen sei eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten (zum Beispiel auch mit Lottogewinnen) anwenden. Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder angefallene Kosten für Rechtsanwälte, Notare oder Behördengänge zu übernehmen.

Hier Ratschläge und Verhaltensregeln der Polizei, damit Sie den Betrügern nicht auf den Leim gehen:
Seien Sie vorsichtig bei angeblichen Erbschaften oder Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel an das Zahlen einer Geldsumme oder an den Anruf einer kostenpflichtigen Hotline (Telefondienst)!
In der Regel erfolgt der Erstkontakt der Betrüger durch persönliches Anschreiben! Werden Sie hingegen angerufen, stellen Sie gezielt Fragen an den Anrufer: Nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Erbschaft oder Gewinnspiel es sich
handelt, was genau Sie erben sollen oder gewonnen haben!
Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintliche/n Erbschaft oder Gewinn abzufordern, d.h. keine Gebühren zahlen oder kostenpflichtige Hotlines anrufen!
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.




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