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Obwohl das Jugendschutzgesetz den Kauf und die Weitergabe von Bier, Wein und Sekt an Jugendliche unter 16 Jahre bzw. von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahre untersagt, geht auch in Hameln-Pyrmont Hochprozentiges an Minderjährige über die Ladentheken. Das ist das Ergebnis von Testkäufen, die vor kurzem an zwei Werktagen durchgeführt worden. Bei sogenannten Testkäufen, die erstmalig gemeinsam von Mitarbeitern des Jugendamtes und der Polizei im Stadt- und Kreisgebiet durchgeführt wurden, war der Erwerb von hochprozentigem Alkohol an minderjährige Testpersonen in 15 von 30 Verkaufsstellen problemlos möglich. In sieben der 15 Geschäfte sogar trotz Vorlage des Personalausweises! In der Konsequenz wurde gegen die ertappten Alkoholverkäufer zunächst eine Verwarnung ausgesprochen – im Wiederholungsfall droht ein empfindliches Bußgeld. Nach diesem alarmierenden Erlebnis hat der Landkreis weitere Testkauf-Aktion geplant. Neben Nachkontrollen sollen auch bislang noch nicht kontrollierte Geschäfte auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüft werden.




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