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Der Landkreis Holzminden ruft Familien, die unbegleitete geflüchtete Kinder aus der Ukraine aufgenommen haben, auf sich beim Jugendamt zu melden. Es gehe darum, den Aufenthalt auf rechtlich sichere Füße zu stellen, heißt es. Kinder und Jugendliche, die ohne ihre personensorgeberechtigten Eltern nach Deutschland einreisen, gelten nämlich als „unbegleitet“. Wer beabsichtigt, Kinder oder Jugendliche ohne Begleitperson aufzunehmen oder bereits aufgenommen hat, wird deshalb dringend darum gebeten, das Jugendamt Holzminden zu informieren, um die verpflichtenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Begleitpersonen von Kindern, die über eine Sorgerechtsvollmacht verfügen, wenden sich bitte ebenso an das Jugendamt, um die Prüfung der Erziehungsberechtigung zu ermöglichen. Das Jugendamt weist auch auf die Meldepflicht bei der Meldebehörde hin. Erst dann seien auch finanzielle Leistungen bei der Ausländerbehörde beantragbar. Durch die pädagogische Begleitung des Jugendamtes könnten zudem Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote für die Kinder und Familien zur Verfügung gestellt werden. Erreichbar ist das Jugendamt unter der Telefonnummer 0 55 31 707- 350 oder per E-Mail unter asd-falleingang@landkreis-holzminden.de. Sollten sich Einzelpersonen, Paare oder Familien im Landkreis Holzminden für eine Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen entscheiden, so bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Informationen rund um das Thema erteilt der Pflegekinderdienst des Landkreises Holzminden unter der gleichen Telefonnummer oder unter der E-Mail-Adresse pflegekinderdienst@landkreis-holzminden.de.




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