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Am Montag soll das Verwaltungsgericht Hannover über den geplanten Neonaziaufmarsch in Bad Nenndorf entscheiden. Die rechten Anmelder würden sich gegen vom Landkreis Schaumburg angeordnete Beschränkungen und gegen die verfügte Routenänderung wenden, so heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Route sei aufgrund der angemeldeten Gegenkundgebung des Deutschen Gewerkschafts Bundes geändert worden, da ansonsten beide Demonstrationen über die gleiche Straße führen würden. Das Verwaltungsgericht hat den DGB zu dem Verfahren beigeladen. Beginn der Sitzung ist um 9:00 Uhr in Saal 3 im Verwaltungsgericht in Hannover.




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