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(Polizeibericht) Am Sonntag, gegen 07:50 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizei Rinteln ein weißer Pkw Audi im Bereich Breite Straße auf. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle kann der angetroffene Fahrzeugführer keine Papiere vorlegen. Daher wird mit ihm seine Wohnanschrift zwecks Einsichtnahme in den Führerschein aufgesucht. Da die Person vor Ort angab, im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, fuhr der Mann im Konvoi mit der Polizei zu sich nach Hause. An der Wohnanschrift stellte sich heraus, dass er 28-jährige Rintelner doch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er muss sich nun wegen zwei Strafverfahren bzgl. des Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis verantworten. Zum einen für die Fahrt bis zum Anhaltezeitpunkt und dann für die anschließende Fahrt zu seiner Wohnanschrift.




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