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Ein 56-jähriger Rintelner hatte über einen Online-Marktplatz eine Heißluftfritteuse bei einem gelisteten Anbieter gekauft, die dafür geforderten 150 Euro per Kreditkarte bezahlt und das Gerät erhalten. Die Friteuse wurde jedoch nicht von dem Anbieter geliefert, bei dem der Rintelner bestellt hatte, sondern von einem Kaufhauskonzern. Als der Mann eine Mahnung des Kaufhauses erhielt, stellte sich nach Nachfrage beim Marktplatzbetreiber heraus, dass der Anbieter im Namen des Rintelners bei dem Kaufhaus die Fritteuse bestellt hatte, das Geld aber nicht dorthin weitergeleitet hat. Diese Betrugsmasche ist nach Informationen der Rintelner Polizei immer häufiger. Die Betrüger sitzen vorwiegend in China: an sie ist strafrechtlich nicht heranzukommen. Der Rintelner Geschädigte hat nun das Problem, dass das Kaufhaus das Geld für die gelieferte Fritteuse haben möchte und der Online-Marktplatz die Sache für sich als erledigt ansieht.




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