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Aus dem Polizeibericht: Am Dienstag, dem 5. Juli, kommt es in der Mindener Straße zu einem Feuerwehreinsatz, bei dem ein brennender Gartenschuppen von den eingesetzten Feuerwehren gelöscht werden muss. Der Brand droht auf das Wohngebäude überzugreifen. Eine Situation, in der wohl jeder Verkehrsteilnehmer großes Verständnis dafür haben müsste, dass zur Sicherheit an der Einsatzstelle der Verkehr auf der Mindener Straße gesperrt werden muss. Nicht so ein Anlieger der Mindener Straße. Der versuchte am Absperrfahrzeug der Polizei vorbei zu fahren und wurde von den Beamten dabei gestoppt. Auf Ansprache zeigte er sich unverständig und kündigte an, dass er, wenn er die Mindener Straße nicht befahren könne, eben einen gesperrten Weg fahren würde, um nahe an sein Zuhause zu kommen. Obwohl der 76-jährige augenscheinlich in der Lage war, auch einen kurzen Fußweg auf sich zu nehmen, befuhr er – wie angekündigt – den gesperrten Weg. Jetzt wurde gegen ihn eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt und dabei gibt es für die Verwaltungsbehörde übrigens auch die Möglichkeit, den allgemein gültigen Satz von 55 Euro zu erhöhen, da es sich um eine vorsätzliche Begehung handelte.




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