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Am Donnerstag wurde durch eine 56-jährige Stadthägerin bei der Polizei in Stadthagen ein Betrugsversuch zu Lasten ihrer 82-jährigen Mutter angezeigt. Diese habe ein Schreiben eines angeblichen Pflegedienstes erhalten. In diesem Schreiben sei ihre Mutter aufgefordert worden 129 Euro zu überweisen, damit solle gesichert werden, dass ihre Mutter einen Anspruch in Höhe von 6.280 Euro ausgezahlt bekomme. Das geforderte Geld wurde durch die Mutter nicht überwiesen. Polizeiliche Ermittlungen haben ergeben, dass es durch eine Schweizer Firma bereits vermehrt zu Geldforderungen in Höhe von 129 Euro gekommen ist. Hierbei hat es sich um Rechnungen bezüglich einer „Servicegebühr“ gehandelt, diese wurde durch die Firma erhoben, nachdem sie telefonisch Kontakt zu den Geschädigten hatte. Hier wurde angeblich eine Beratung durchgeführt um die Ansprüche von der Pflegekasse in Höhe von 6.280 Euro durchzusetzen. Ob es in dem Fall der hier Geschädigten auch einen telefonischen Kontakt gab muss noch geklärt werden. Sollte dies der Fall gewesen sein, kann es sich um einen abgeschlossenen Vertrag handeln. In diesem Fall gilt: Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung sind unzulässig. Trotzdem sind am Telefon abgeschlossene Verträge, bis auf wenige Ausnahmen, auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig. Telefonisch geschlossene Verträge können jedoch in der Regel 14 Tage lang widerrufen werden.




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