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Im Missbrauchsfall ist in einem abgetrennten Verfahren gegen einen Mann aus Stade eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren verhängt worden. Vor dem Landgericht Detmold hat die Jugendschutzkammer den Mann gestern Abend wegen Anstiftung zu schwerem sexuellen Kindesmissbrauch, Beihilfe zum Kindesmissbrauch und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften verurteilt. Seine Gesamtfreiheitsstrafe beläuft sich auf 2 Jahre auf Bewährung. Das Gericht wertete das bereits am ersten Prozesstag erfolgte Geständnis des bislang nicht vorbestraften Heiko V. zugunsten des 49-Jährigen. Er soll im Zeitraum von 2010 bis 2011 an mindestens vier Webcam-Übertragungen vom Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz in Lügde teilgenommen haben. Das Verfahren gegen die zwei Hauptangeklagten wird am 1. August in Detmold fortgesetzt.




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