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Nach dem ersten Urteil im Missbrauchsfall Lügde hat die Staatsanwaltschaft Detmold einen Antrag auf Revision gestellt. Das Gericht hat in dem abgetrennten Verfahren einen Mann wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 49-Jährige hatte den Kindesmissbrauch per Webcam beobachtet und kommentiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Sobald das schriftliche Urteil des Landgerichts vorliegt, hat die Behörde vier Wochen Zeit, den Antrag auf Revision zu begründen. Dann überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf Rechtsfehler. Sollte der BGH fündig werden, müsste das Landgericht Detmold den Fall neu verhandeln.




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