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Das Land Nordrhein-Westfalen setzt ab heute, 12. Juni, die sogenannte Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzordnung in Kraft. Dies ist auch im Kreis Lippe mit zahlreichen Lockerungen verbunden. Grundsätzlich gilt: Geimpfte und genesene Personen sind getesteten Personen gleichgestellt, sofern sie symptomfrei und nicht akut infiziert sind. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Dies gilt nicht für in der Corona-Schutzverordnung festgesetzte einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter oder Kapazitätsbegrenzungen. Die allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen wie Maske tragen, Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin, auch für Genesene und vollständig Geimpfte. Weitere Informationen, etwa zu Ausnahmen und Besonderheiten, sind auf der Internetseite des Landes NRW unter www.land.nrw/corona zu finden. Einen Überblick darüber, welche Maßnahmen ab heute in Lippe gelten, gibt es außerdem unter www.kreis-lippe.de/corona. 




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