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Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist grundsätzlich verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen generell verboten. Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund empfiehlt, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten. Beim Feuerwerk gelte immer die Grundregel: Wer knalle, hafte für entstandene Schäden! Außerdem weist der NSGB darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die das BAM-Zulassungszeichen haben. Legales Feuerwerk ist an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.




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