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Das Niedersächsische Gleichstellungsministerium stellt für das Programm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ bis zu 3 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld stammt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes. Der aktuelle Förderschwerpunkt „Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen“ ruft Bildungsträger, Kommunen, Kammern und Verbände dazu auf, Qualifizierungsprojekte für nichterwerbstätige Frauen zu initiieren, um ihnen einen gleichberechtigten Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Gefördert werden regionale Angebote, die geflüchtete Frauen – unabhängig von Herkunftsland und Bleibeperspektive – in ihrer Vielfalt unterstützen und dabei kulturelle und frauenspezifischen Aspekte berücksichtigen. Projektträger können Förderanträge bis zum 28. April 2017 bei der Niedersächsischen Förderbank NBank (www.nbank.de) stellen. Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter www.ms.niedersachsen.de/themen/gleichberechtigung_frauen/frauen_wirtschaft/fifaintegration/fifa—foerderung-der-integration-von-frauen-in-den-arbeitsmarkt-14226.html zu finden.




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