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Das Land Niedersachsen will die Aufgaben zur Umsetzung des Betreuungsgeldes an die Kommunen übertragen. Das hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am Mittwoch beschlossen. Mit dem Betreuungsgeldgesetz führt der Bund zum 1. August 2013 eine neue Leistung ein. Das Betreuungs­geld stehe zwar im Widerspruch zu  familienpolitischen Weichenstellungen der letzten Jahre, dennoch setze Niedersachsen geltendes Bundesrecht selbstverständlich um, so Niedersachsens Sozial- und Familienministerin Cornelia Rundt. Niedersachsen hatte bereits im März 2013 eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Betreuungsgeldes gestartet. Ziel war es, die dafür eingeplanten Finanzmittel für den weiteren Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für unter dreijährige Kinder einzusetzen.




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