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Wenn zwei Kinder erzogen wurden besteht Anspruch auf eine eigene Rente: Vor allem ältere Hausfrauen, die kaum Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können ab Januar eine gesetzliche Alterssicherung erhalten. Dafür müssen sie ihre Erziehungszeiten beim Rentenversicherer melden und die Rente beantragen, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Für eine Altersrente müssen mindestens fünf Beitragsjahre im Rentenkonto gespeichert sein. Das können auch Kindererziehungsjahre sein. Diese Erziehungszeit erhöht sich ab Januar für viele Mütter und Väter: Dann werden für jedes vor 1992 geborene Kind zweieinhalb Jahre im Rentenkonto gespeichert statt – wie bisher – nur zwei Jahre. So reichen schon die Erziehungszeiten für zwei Kinder aus, um eine Rente zu bekommen. Für alle, die bereits eine Rente erhalten oder beantragt haben, gilt: Ihre monatlichen Einkünfte erhöhen sich für jedes vor 1992 geborene Kind um gut 16 Euro. Wer neu in den Ruhestand geht, bekommt den Mehrbetrag bereits mit der ersten Auszahlung. Mütter und Väter, die schon Rentner sind, werden den Aufschlag bis Mitte des Jahres auf ihrem Konto haben – ohne einen gesonderten Antrag. Der Differenzbetrag aus den vergangenen Monaten wird dann nachgezahlt. Allein Adoptiv- und Pflegeeltern müssen einen Antrag für die höhere Rente bei ihrem Rentenversicherer stellen.




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