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Der NABU Niedersachsen appelliert an Gartenbesitzer, in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni möglichst keine Hecken zu schneiden. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind in der Zeit vom 1. März bis 30. September Fällungen und größere Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum nicht erlaubt, um die Vögel nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören.Von dieser Schonzeit sind alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze unabhängig vom Standort betroffen. Doch Ausnahmen bilden insbesondere schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der jährliche Zuwachs entfernt wird. Beim Heckenschnitt sollte die Natur dennoch nicht unnötig geschädigt werden. Der NABU Niedersachsen appelliert daher an die Gartenbesitzer, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. In diesem Zeitraum bieten Gebüsche einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück.

 




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