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Das Niedersächsische Umweltministerium weist die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen auf die Gefahr der Verbreitung von Legionellen-Bakterien hin. Legionellen können von bestimmten Anlagen zur Gebäudekühlung weiträumig verteilt werden und schwere Lungenentzündungen hervorrufen. Häufig werden Legionellen belastete Kühlanlagen in größeren Gebäuden wie Kaufhäusern, Supermärkten, Krankenhäusern, Bürogebäuden oder Hotels zur Klimatisierung eingesetzt. Auch in der Industrie eingesetzte Kühlanlagen, Nassabscheider oder Kühltürme sind betroffen. Um das Gesundheitsrisiko zu vermindern, sollen unbedingt die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem regelmäßige Laboruntersuchungen und Meldepflichten, darunter das Registrieren der Anlage in einem Anlagenkataster (unter www.kavka.bund.de). Kleinere Hausklimaanlagen sind in der Regel unbedenklich. Nähere Informationen gibt es bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern sowie den Landkreisverwaltungen.




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