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Das Sozialministerium hat eine gestern herausgegebene Pressemitteilung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie korrigiert. Aus dem Verordnungstext konnte man herauslesen, dass in Niedersachsen fortan auch Besuche zwischen engsten Familienangehörigen (Eltern und Kindern) nur in sehr wenigen Konstellationen erlaubt seien. Diese Aussage wird jetzt zurückgenommen. Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten sind weiter erlaubt. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Nichtsdestotrotz bittet das Ministerium die Menschen in Niedersachsen, ihre direkten physischen Kontakte so weit wie irgend möglich zu reduzieren.  




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