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Ab heute dürfen in Niedersachsen auch die Friseursalons wieder öffnen. Kunden sollten sich in der ersten Zeit aber auf längere Wartezeiten einstellen, heißt es vom Landesinnungsverband. Damit eine weitere Ausbreitung des Coronavirus beim Friseurbesuch möglichst gering bleibt, gibt es vorgeschriebene Hygienestandards. Einen branchenspezifischen Arbeitsschutzstandard hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erarbeitet. Demnach gelten folgende Regeln:Friseure und Kunden müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Kunden sollten sich nach dem Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren. Um die Abstandsregeln einzuhalten, sollten die einzelnen Arbeitszonen markiert oder abgesperrt werden. Vor jedem Haarschnitt werden die Haare im Salon gewaschen, nicht erlaubt sind gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege. Um Kontakte mit Geräten so gering wie möglich zu halten, dürfen sich Kunden die Haare nicht selbst föhnen. Kunden und Beschäftigte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen sich nicht im Salon aufhalten.




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