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Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Alle Besucher müssen einen Sitzplatz haben und ihre Kontaktdaten angeben. Hotels und Campingplätze dürfen ihre Belegungsquote auf bis zu 80 Prozent ausweiten. An Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen und anderen religiösen Feiern dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen. Kneipen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Auch Spezialmärkte mit Eintrittsentgelt unter freiem Himmel – etwa Floh- und Tuchmärkte – sowie Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen unter Auflagen öffnen. Touristische Busreisen sind wieder erlaubt: Fahrgäste müssen während der Fahrt Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Schwimm-, Hallen- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen. Die Wiederbelegungssperre für Ferienwohnungen und Ferienhäuser fällt weg. Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen diese unter Auflagen etwa für Spaziergänge wieder verlassen. (Quelle NDR Internetseite)




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