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Ab sofort können Unternehmen, die durch die Corona-Krise immer noch erhebliche Umsatzrückgänge hinnehmen müssen, über ihren Steuerberater die neue Überbrückungshilfe aus dem Konjunkturpaket des Bundes beantragen. Viele Gastronomen und Einzelhändler, insbesondere aber auch Schausteller, Messebauer und Reisebüros hätten nach wie vor nur geringe oder sogar überhaupt keine Umsätze. Diese mittelständischen Betriebe sind dringend auf Zuschüsse angewiesen, heißt es in einer Pressemitteilung der IHK Hannover. Der Antrag für die Überbrückungshilfe kann ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat. Die Überbrückungshilfe wird von der NBank als niedersächsischem Förderinstitut ausgezahlt. Die IHK Hannover hat für ihre Mitgliedsbetriebe zu allen Fragen rund um die Überbrückungshilfe ab sofort eine eigene Hotline geschaltet: 0511/3107-545. Alle wichtigen Informationen rund um die neue Überbrückungshilfe und andere Förderprogramme bietet die Corona-Sonderseite auf der Website der IHK Hannover unter www.hannover.ihk.de/ueberbrueckungshilfe




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