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Die GRÜNEN kritisieren, dass das Unternehmen K+S in seinem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser in die Werra erhöhte Werte für den Zeitraum 2021 bis 2027 beantragt. Damit würden die vereinbarten Werte der Flussgebietsgemeinschaft überschritten. Der Antrag widerspricht somit dem Bewirtschaftungsplan (BWP), der behördenverbindliche Wirkung für die Entscheidung über den K+S Antrag hat. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag von K+S aus GRÜNER Sicht nicht genehmigungsfähig: er verletzt geltendes Recht auf Länderebene, auf Bundesebene und auch auf EU-Ebene.




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