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Mehr 2G, verschärfte Testpflichten und ein Aufruf zur Vorsicht: Das Land Niedersachsen hat seine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Donnerstag. Klare Verschärfungen bringt die neue Corona-Verordnung etwa für ungeimpfte Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen mit sich: Diese müssen sich nun täglich auf das Coronavirus testen lassen, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Zuvor war dies dreimal wöchentlich vorgeschrieben. Verpflichtende Tests schreibt das Land nun auch ungeimpften Beschäftigten in Schlacht- und Zerlegebetrieben vor. Diese müssen sich zwingend jeden zweiten Tag testen lassen. Die bis zum 8. Dezember geltende Verordnung sieht außerdem für größere Veranstaltungen künftig schärfere Regeln vor: Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1.000 Menschen gilt die 2G-Zugangsbegrenzung bereits, sobald Warnstufe 1erreicht wurde. Zuvor sollte dieser Schritt erst erfolgen, wenn Warnstufe 3 gilt. Veranstaltungen hätten sich in jüngster Zeit unter der Delta-Variante als besondere Verbreitungsorte erwiesen, heißt es aus der Staatskanzlei. Für Diskotheken und Shisha-Bars bleiben die bisherigen Kapazitätsbegrenzungen weiter vorgeschrieben. Auch bei der Maskenpflicht an Schulen gibt es keine Änderungen: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins und zwei müssen im Unterricht keine Maske tragen, alle anderen hingegen schon. Weitere Verschärfungen könnten bald folgen, es stünden Veränderungen im Infektionsschutzgesetz und im Arbeitsschutzrecht an.




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