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Ab dem 16. März gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dann müssen Beschäftige in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen gegen Corona geimpft sein. Niedersachsen plant zurzeit die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Land.  Dass die Impfpflicht für bestimmte Berufe im März kommt, hält Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) für einen richtigen Schritt. Aus ihrer Sicht wäre eine allgemeine Impfpflicht sinnvoll, um aus der Corona-Pandemie herauszukommen. Um die einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen, will das Land ein Online-Portal schaffen, wo Betriebe oder Unternehmen den Gesundheitsämtern Beschäftigte melden können, die nicht geimpft sind oder bei denen der Impfstatus unklar ist. Unter Umständen können die Gesundheitsämter dann bei nicht klärbarem Impfstatus oder Impfverweigerung ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dieses Online-Portal befindet sich laut Behrens aber noch in der Vorbereitungsphase. 




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