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Niedersachsen fördert die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen, die einer tierschutzgerechten Eindämmung der Population von Stadttauben dienen. Darauf hat die Landestierschutzbeauftragte aufmerksam gemacht. Ziel sei es, die oft tierschutzwidrige Vergrämung und Bekämpfung der Stadttauben in den Städten durch ein tierschutzgerechtes Management zu ersetzen. Kommunalverwaltungen und Tierschutzorganisationen können bis zum 1. Oktober einen Antrag auf Kostenübernahme für die Errichtung und Ausstattung eines Taubenschlages stellen, der dem Zweck der Populationskontrolle dient. Die Ausgaben von bis zu 80 Prozent der Gesamtsumme bis zu 15 000 Euro pro Taubenschlag können übernommen werden. In dem Taubenschlag sollen die Stadttauben durch das Anfüttern zum Brüten gebracht und nachfolgend die Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden. Stadttauben sind domestizierte Haustiere, die – vormals auf hohe Bruterfolge gezüchtet – mehrfach im Jahr brüten und in menschlicher Obhut gehalten wurden. Sie wurden ausgesetzt oder haben sich nach Brieftauben- oder Hochzeitsaufflügen verflogen und sich auf der Suche nach Futter in den Städten angesiedelt. Durch fehlende menschliche Pflege, nicht artgerechte Ernährung mit Lebensmittelresten und Verletzungen durch liegengebliebene Schnüre, falsch angebrachte Taubennetze, Spikes oder sogar verbotene Klebepasten sind Tauben oft in einem erbärmlichen Zustand und leiden an erheblichen Schmerzen, sagt die Landestierschutzbeauftragte.




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