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Niedersachsen will die Atomaufsicht über alle Zwischenlager für radioaktive Abfälle künftig im Umweltministerium bündeln.Künftig sollen Genehmigung und Aufsicht über Anlagen, für die eine Störfallanalyse nach der Strahlenschutzverordnung notwendig ist, direkt durch das Umweltministerium ausgeübt werden. Bislang wurden diese Aufgaben von vier verschiedenen Behörden wahrgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung gefasst. Aus der CDU-Landtagsfraktion kam Zustimmung zu diesem Schritt, weil seit einem Jahr ein entsprechendes TÜV-Gutachten vorliege. Durch die Verlagerung der Zuständigkeiten werde der Vollzug für derartige Anlagen in Niedersachsen vereinheitlicht und die Kompetenz im Ministerium zusammengefasst, sagte Umweltminister Stefan Wenzel. Die Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, für die eine Störfallanalyse nach Strahlenschutzverordnung notwendig ist, sind in den vergangenen Jahren gestiegen und haben sich immer mehr den Anforderungen an andere Atomanlagen angenähert. Eine Straffung der strahlenschutzrechtlichen Überwachung sei deshalb „folgerichtig“, sagte der Minister. Die bereits vorhandenen Kompetenzen für die nach Atomrecht zu genehmigenden Anlagen könnten so im Umweltministerium effektiver eingesetzt werden. Dazu gehört die Umsetzung der neuen Anforderungen – dazu gehören die periodischen Sicherheitsüberprüfungen – sowie die Maßnahmen, die aus Ergebnissen von Stresstests der Entsorgungskommission auf Zwischenlager und Produktionsanlagen für medizinische oder technische Strahlenquellen zu übertragen sind.




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