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Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover weist darauf hin, dass die Zeit der Ausbildungsplatzsuche auf die spätere Rente angerechnet werden kann. Wer bisher keinen Ausbildungsplatz hat, sollte sich daher frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Damit können die jungen Menschen später eine höhere Rente oder überhaupt erst einen Rentenanspruch bekommen. Voraussetzung ist, dass die Schulabgänger mindestens 17 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet sind. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de, in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.




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