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Das Landgericht Hannover hat einen 18-Jährigen, der im vergangenen Sommer einen 82-Jährigen in den Innenstadt überfahren und getötet hatte, zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Mann war auf der Flucht vor der Polizei mit einem gestohlenen Sportwagen durch die Fußgängerzone gerast. Er wurde u.a. wegen Mordes verurteilt. Gleichzeitig hat das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Zuvor sollen jedoch eineinhalb Jahre der Jugendstrafe vollstreckt werden.

Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Hannover verurteilte den 18-jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Jugendstrafe von acht Jahren. Außerdem darf ihm die Verwaltungsbehörde vor Ablauf von vier Jahren keine Fahrerlaubnis erteilen. Dem Mann war vorgeworfen worden, an einem Sonntagmorgen im Juni 2018 mit einem gestohlenen Mercedes bei hoher Geschwindigkeit durch die Bahnhofstraße gefahren zu sein, wobei der Wagen einen 82-jährigen erfasste. Der Mann starb an diesen Verletzungen.  Der Angeklagte hatte im Prozess angegeben, vor dem Geschehen so viel getrunken zu haben, dass er sich nur noch bruchstückhaft erinnern könne. Die Verteidigung hatte beantragt, den jungen Mann nur wegen fahrlässiger Tötung zu einem sog. Dauerarrest zu verurteilen, er habe keinen Tötungsvorsatz gehabt. Dem folgte die Jugendkammer nicht. Der Angeklagte habe vorsätzlich und aus Verdeckungsabsicht gehandelt, um nicht bei dem Pkw Diebstahl erwischt zu werden. Auch aus dem zeitlichen Ablauf der Tat ergebe sich, dass der Angeklagte keineswegs dermaßen betrunken gewesen sei, dass er die Konsequenzen nicht mehr habe überblicken können, hieß es in der Urteilsbegründung.




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