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Das Polizeipräsidium Bielefeld geht einem Verdacht der Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit einem Hinweis auf sexuellen Missbrauch von Kindern aus den Jahren 2008 bis 2015 im Bereich der Kreispolizeibehörde Höxter nach. Da die Vorfälle lange zurückliegen, wird der Vorgang der Staatsanwaltschaft Paderborn zur Prüfung vorgelegt werden, ob die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung im Amt gegen zwei bislang nicht identifizierte Beamte der Kreispolizeibehörde Höxter noch in Betracht kommt oder ob die Tat bereits verjährt ist. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern noch in Betracht kommt oder sämtliche Taten bereits abgeurteilt sind. Eine Zeugin will Ende des Jahres 2009 Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern durch einen Mann aus dem Kreis Höxter zum Nachteil von drei minderjährigen Opfern an die Polizei Höxter mitgeteilt haben. Die Polizei sei diesbezüglich nicht tätig geworden. Der Verdächtige wurde schließlich im Jahr 2017 aufgrund weiterer Zeugenaussagen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von drei minderjährigen Opfern zu einer Haftstrafe verurteilt und befindet sich weiterhin in Haft. Die Anklage umfasste dabei Taten ab dem Jahr 2008. Die Zeugin hatte sich mit Informationen zu ihrem aus dem Jahr 2009 stammenden Hinweis an die Polizei in dieser Woche an einen lokalen Rundfunksender (Radio Hochstift) gewandt, der wiederum dazu bei der Polizei Höxter eine Anfrage stellte. Das für Beamtendelikte in Ostwestfalen zuständige Polizeipräsidium Bielefeld übernahm daraufhin die weitere Bearbeitung.




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