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Im Prozess um den dreifachen Mord im ostwestfälischen Hille hat das Landgericht Bielefeld Höchststrafen gegen die beiden Angeklagten verhängt. Ein 53-Jähriger ist wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren sehr unwahrscheinlich. Sein 25 Jahre alter Ziehsohn muss wegen zweifachen Mordes ebenfalls lebenslang ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Prozessbeteiligten können innerhalb einer Woche Revision einlegen.




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