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Bis zum 1. November wurden niedersachsenweit 138.118 gültige Unterschriften abgegeben – mehr als fünfmal so viel wie in der ersten Phase eines Volksbegehrens erforderlich. Nachdem der niedersächsische Landtag in dieser Woche einstimmig das Gesetzespaket zum sogenannten Niedersächsischen Weg beschlossen hat, hat der Initiatorenkreis entschieden, die Zulassung für die zweite Phase nicht zu beantragen und das Volksbegehren damit einzustellen. Dank des Volksbegehrens gebe es jetzt verbindliche Gesetze und verbindliche Zusagen für wirksame Förderprogramme und Verordnungen. Es sei ein großer Schritt, dass die Landwirtschaft diese verbindlichen rechtlichen Regelungen jetzt ausdrücklich mittrage, nachdem sie anfänglich ausschließlich auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt habe, heißt es vom Nabu. Grünland und artenreiche Wiesen sowie Gewässerrandstreifen werden besser geschützt, der Pestizideinsatz in wichtigen Naturbereichen wird verboten, der Wiesenvogelschutz wird ausgeweitet, heimische Baumarten werden gefördert und der Anteil des Ökolandbaus wird gesteigert. Auch wenn die Ziele des Volksbegehrens nicht zu 100 Prozent erreicht wurden, so seien die jetzt beschlossenen Änderungen im Naturschutz-, Wald- und Wassergesetz eine deutliche Verbesserung im Sinne der Tier- und Pflanzenvielfalt in Niedersachsen.




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