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Die Verwaltung weist darauf hin, dass auf den Friedhöfen des Fleckens die Ruhezeit verschiedener Grabstätten zum Jahresende ausläuft. Die betroffenen Grabstätten wurden bereits in örtlichen Zeitungen veröffentlicht. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, sich rechtzeitig mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Laut Satzung sind Grabstätten innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Ruhezeit zu entfernen; ansonsten ebnet der Flecken sie auf Kosten der Nutzungsberechtigten ein. Bei Wahlgrabstätten besteht alternativ die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern




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