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Das hat der Finanzausschuss gestern einstimmig, aber kopfschüttelnd, auf den Weg gebracht – die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner nächsten Sitzung. Der Vorsitzende des Ausschusses Friedhelm Lücke krisitisiert die Vorgaben des Bundesgerichtshofes. Durch die Neuausschreibung hätte die Gemeinde viel Geld verschenkt. Außerdem sei es unglaublich, dass ein Gesetz in dieser Form rückwirkend beschlossen werden könne. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes von Dezember 2013. Der Flecken Salzhemmendorf ist wie viele andere Städte und Gemeinden des Landkreises – unter anderem Hameln und Hessisch Oldendorf – vom Auslaufen des “Konzessionsvertrags Strom“ betroffen.




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