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Viele Städte und Gemeinden in Niedersachsen werden künftig von Windkraft- und auch Photovoltaikanlagen finanziell profitieren …
Die Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen werden durch das neue Windenergiegesetz des Landes verpflichtet, die sogenannte Akzeptanzabgabe an die betroffenen Kommunen zu entrichten. Das entsprechende Gesetz hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen. „Das ist die Demokratisierung der Energiewende. Wir sorgen dafür, dass alle profitieren können. Die Menschen sehen bald ganz konkret, welcher Nutzen auch für sie durch erneuerbare Energien entsteht“, sagte die grüne Landtagsabgeordnete Britta Kellermann aus Salzhemmendorf.
Im Durchschnitt wird jede neue Windkraftanlage durch die Akzeptanzabgabe etwa 30.000 Euro jährlich für die Gemeindekassen abwerfen. Der Abgabesatz beträgt 0,2 Cent je Kilowattstunde, auch große Freiflächen-Solaranlagen unterliegen der jährlichen Zahlungspflicht. Außerdem müssen die Betreiber der Anlagen den Menschen vor Ort oder den Gemeinden zusätzliche Angebote machen, wie z.B. vergünstigte Stromtarife, aber auch Sparbriefe oder die direkte Beteiligung an den Unternehmen. Das Gesetz soll keine weiteren bürokratischen Hürden aufbauen, so Kellermann. Ob es später nötig werden könnte, einzelne Regelungen anzupassen, soll eine Überprüfung in zwei Jahren ergeben. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vorranggebiete für Windenergie in Niedersachsen verdoppelt werden und auf 2,2 Prozent der Landesfläche anwachsen sollen.

 




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