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Ab heute bis voraussichtlich Dienstag, 4. Dezember führen die Stadtwerke Hameln die jährliche Ablesung der Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler für die Erstellung der Jahresabrechnung 2018 durch. Die Stadtwerke Hameln bitten, den Ablesern ungehinderten Zutritt zu den Zählern und damit eine zügige Ablesung zu ermöglichen. Abgelesen wird unabhängig davon, von welchem Anbieter Strom oder Gas bezogen wird. Die Zählerstände werden an die Lieferanten weitergeleitet. Die Ableser der Stadtwerke können sich immer ausweisen. Sollten dennoch Zweifel bestehen, bestätigen die Stadtwerke auf telefonische Nachfrage die Legitimation des Ablesers. Wenn ein Zähler zur Ablesung mehrmals nicht zugänglich war, erhält der Kunde ein Schreiben mit einer Ablesekarte. Die Stadtwerke bitten in diesem Fall, die Zählerstände selbst abzulesen und die portofreie Karte kurzfristig zurück zu senden. Für einige Stadtgebiete erhalten die Kunden direkt ein Anschreiben zur Selbstablesung. Die Übermittlung der Zählerstände ist mittels beiliegender, vorgedruckter Postkarte – das Porto übernehmen die Stadtwerke – möglich oder ganz einfach per Internet. Da die Stadtwerke Hameln im rollierenden Verfahren ablesen, kann es sein, dass ein Kunde in diesem Jahr das oben genannte Anschreiben zur Selbstablesung erhält, obwohl im letzten Jahr der Ableser da war. Wichtiger Hinweis: Nur Zählerdaten, die bis spätestens 8. Januar 2019 vorliegen, können noch für die Jahresabrechnung berücksichtigt werden. Liegen bis da-hin  keine Angaben zu Zählerständen vor, müssen die Stadtwerke den Verbrauch schätzen. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke im Kundencenter an der Hafenstraße 14 oder über die kostenlose Hotline 0800 788 0000 gerne zur Verfügung.




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