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Am Mittwoch gegen 10:40 Uhr wurde durch die Verfügungseinheit der Polizei Hameln ein auffällig breiter Kleintransporter mit polnischem Kennzeichen auf der B217 in Bad Münder festgestellt. Der 57-jährige Fahrer hatte zwei, über drei Meter breite, Fertigschwimmbecken auf seinem Fahrzeug transportiert. Aufgrund der Ausmaße der Becken hätte der Fahrer die Überbreite seines Gespanns mit Warntafeln und Rundumleuchten kennzeichnen müssen. Denn nur so ist ein sicheres Vorankommen im Straßenverkehr zu gewährleisten. Als durch die Polizei festgestellt wurde, dass das vorgeschriebene Material nicht nur nicht benutzt wurde, sondern auch keinerlei Material mit an Bord war, wurde dem Mann aus Polen die Weiterfahrt mit seinem Transporter untersagt. Zu hoch war die Gefahr, dass das Gespann andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte. Die Polizeibeamten stellten dann noch weiter fest, dass der Kleintransporter des Mannes nicht über ein vorgeschriebenes Kontrollgerät für die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten verfügte. Er besaß zudem keine erforderliche Fahrerkarte. Diese Tatsache wird nun vor allem für den verantwortlichen Unternehmer richtig teuer, diesen erwartet ein Bußgeld in Höhe von etwa 1.500 Euro. Der Fahrer musste für die angefallenen Ordnungswidrigkeiten eine Sicherheitsleistung zahlen. Am nächsten Tag wurden die erforderlichen Sicherungsmittel am Transporter angebracht und der 57-Jährige durfte seine Fahrt fortsetzen.




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