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Die Stadt Hameln weist darauf hin, dass zum Schutz wildlebender Vögel und Fledermäuse Bäume, Hecken und Sträucher bis zum 30. September nicht geschnitten werden dürfen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, Gebüsche, sogenannte lebende Zäune und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“, so die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hameln aus aktuellem Anlass. Erlaubt sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte, denn der Arten- und Naturschutz müsse berücksichtigt werden. Die Pflanzen dienen einer Vielzahl von Arten als Nistplatz und Lebensraum. Das gilt besonders in der Hauptbrutzeit der Vögel von Mitte März bis Mitte Juli. Antworten auf Fragen zu diesem Thema oder weitere Informationen gibt es unter naturschutz@hameln.de oder 05151/202-1471.




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