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Auch im öffentlichen Nahverkehr – und damit im Busverkehr in Hameln-Pyrmont – gibt es neue Corona-Regeln. Bei den Öffis gilt entsprechend den neuen Vorgaben, seit Mittwoch 24. November 3-G. Wer in den Bussen mitfahren möchte, muss gegen das Corona-Virus geimpft, von einer Infektion genesen oder negativ getestet sein. Auf ihrer Internetseite bitten die Öffis ihre Fahrgäste, dementsprechende Zertifikate sowie ein Ausweisdokument zur Kontrolle mit sich zu führen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Nachweis über einen negativen Test vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Ausnahmen gelten für Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, ist ebenfalls verpflichtet, einen Testnachweis mit sich zu führen. Die jeweiligen Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Regelmäßige Kontrollen werden stichprobenartig durch das Kontrollpersonal durchgeführt.




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