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Wer etwas trinken oder essen möchte, muss gegen Corona geimpft oder genesen sein (2-G-Regel), hatte die Stadt mitgeteilt. Besucherinnen und Besucher sollen an den Zugängen zum Weihnachtsmarkt Bändchen erhalten, um ihren Impfstatus gegenüber den Standmitarbeitenden nachweisen zu können. Die Stadt kündigte außerdem verstärkte Kontrollen an. Ursprünglich hatte die Stadt den Weihnachtsmarkt nach der 3-G-Regel geplant. Danach hätten neben Geimpften und Genesenen auch getestete Personen Speisen und Getränke bestellen und verzehren dürfen. Nach Abstimmung mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont setzt die Stadt nun auf 2-G.




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