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 Am Dienstag ist in Hameln der Dreh eines Musikvideos zu einer Straftat nach dem Waffengesetz geworden. Ein 35-jähriger Mann aus Hameln wollte gegen Mittag ein Musikvideo auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Hameln drehen. Zeugen beobachteten den 35-Jährigen dabei, wie er mit einer Waffe auf dem belebten Parkplatz posierte, und riefen deshalb umgehend die Polizei. Die kontrollierte den 35-Jährigen, der eine Sporttasche, aus der der Lauf einer Langwaffe zu sehen war, bei sich hatte.

Es handelte sich um eine Schreckschusswaffe in Form eines Sturmgewehres. Nach ersten Angaben sollte die Waffe als Requisit bei dem Dreh des Musikvideos auf dem Parkplatz verwendet werden. Weil der 35-Jährige jedoch keinen Waffenschein vorweisen konnte, wurde die Waffe vor Ort beschlagnahmt und ein entsprechendes Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang, dass der Unterschied zwischen einer Schreckschusswaffe, einer Anscheinswaffe und einer „scharfen“ Schusswaffe von außen in der Regel kaum zu erkennen ist. Aus diesem Grund wird selbst, wenn ein sogenannter „kleiner Waffenschein“ vorliegt, vom Mitführen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit abgeraten.

 

 




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