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Eine 21-jährige Fahranfängerin fuhr am Samstag gegen 19 Uhr mit ihrem Wagen auf der B 217, als sie wegen eines Sekundenschlafes die Kontrolle über ihren Pkw verlor und die Mittelleitplanke touchierte. Die junge Frau wurde bei dem Zusammenstoß nicht verletzt. Es entstand lediglich Sachschaden an der Leitplanke und an ihrem Pkw. Aufgrund ihrer Angaben zur Unfallursache (Sekundenschlaf durch Übermüdung), erwartet die junge Frau nun gem. § 315c StGB ein Ermittlungsverfahren wegen der Gefährdung im Straßenverkehr. Folglich wurde der Führerschein der 21-Jährigen vor Ort vorläufig sichergestellt. Sie darf nun bis zu einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft kein Kraftfahrzeug mehr führen.




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