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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält den Planfeststellungsbeschluss zur Südumgehung Hameln für rechtswidrig. Die Richter bemängelten planerische Fehler bei der Gebietsausweisung im Bereich der Fluthamel, mangelnden Schutz von Vogelarten vor verkehrsbedingten Immissionen sowie Verstöße gegen Wasserrichtlinien bei Remte und Fluthamel. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gibt der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Gelegenheit, erneut die planerischen Fehler zu korrigieren. Um wie viele Jahre sich der Bau der Südumgehung dadurch verzögern wird, lasse sich noch nicht abschätzen, sagte Behördenleiter Markus Brockmann. Man werde die von den Richtern bemängelten Punkte so schnell wie möglich abarbeiten. Ein Großteil der Südumgehung hat aber weiterhin Rechtsbestand.




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