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Ein 43-jähriger Autofahrer aus Hameln steht in Verdacht, am gestrigen Montag kurz nach 17.00 Uhr das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage übersehen und zwei Fußgänger angefahren zu haben. Anschließend soll er sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben, konnte jedoch noch am Abend aufgrund des bekannten Kennzeichens ermittelt werden. Die beiden beteiligten Fußgänger (18 aus Aerzen und 24 aus Hameln) wollten zusammen mit weiteren Passanten im Bereich Deisterstraße / Tunnelstraße die Deisterstraße überschreiten. Sie mussten am Fahrbahnrand auf das Grünlichtsignal warten. Als die Fußgängerlichtzeichenanlage auf Grünlicht umsprang, betraten die Fußgänger die Fahrbahn. In diesem Moment näherte sich auf der Deisterstraße aus Richtung Innenstadt kommend der 43-Jährige mit seinem Pkw Skoda. Dieser übersah offensichtlich das Rotlichtsignal, versuchte durch starkes Bremsen vor der Fußgängerfurt zum Stillstand zu kommen und rutschte über die Haltlinie hinweg. Dabei wurden zwei Personen aus der Fußgängergruppe vom Frontbereich des Skoda erfasst und leicht verletzt. Der 18-jährige Aerzener wurde auf die Fahrbahn gestoßen. Der Skoda-Fahrer setzte nach der Kollision zunächst zurück, fuhr aber in der nachfolgenden Grünphase weiter, ohne nach Angaben der verletzten Fußgänger sich um die diese zu kümmern. Der 18-Jährige zeigte den Vorfall der Polizei in Aerzen an. Über das Kennzeichen konnte das Fahrzeug und der Fahrer schnell ermittelt und von der Hamelner Polizei aufgesucht werden. Gegen den 43-jährigen Hamelner wurden Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eingeleitet.




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