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Bei dem Fahranfänger wurde bei einem Atemalkoholtest 0,44 Promille festgestellt. Da sich der 19-Jährige noch in der Probezeit befand darf er gar keinen Alkohol zu sich nehmen und im Anschluss fahren. Aufgrund dieser Verkehrsordnungswidrigkeit erwartet ihn ein Bußgeld und eine Nachschulung.




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