Grohnde: Revision nur unter bestimmten Auflagen

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Die ab dem 12. April geplante Revision im Kernkraftwerk Grohnde wird nur unter bestimmten Auflagen zugelassen. Dafür hat das niedersächsische Sozialministerium dem Landkreis Hameln-Pyrmont die fachaufsichtliche Weisung erteilt. Auf der Grundlage eines von der Betreiberin erarbeiteten Revisionskonzeptes sollen für die Arbeiten für einen Zeitraum von zwei Wochen je Woche rd. 100 zusätzliche Fremdbeschäftigte, danach für die weiteren Wochen durchschnittlich 250 zusätzliche Fremdbeschäftigte je Woche eingesetzt werden. Gleichzeitig wird der Zeitraum der Revision gestreckt. Hierfür wird die Zahl der eingesetzten Fremdbeschäftigten auf das aus technischen und Sicherheitsgründen unerlässliche Maß begrenzt. Daneben soll der Aufenthalt der Fremdbeschäftigten so gestaltet werden, dass ein sozialer Kontakt sowohl untereinander als auch im Rahmen der Beherbergung innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes soweit wie möglich beschränkt wird. Es soll sichergestellt werden, dass es kaum Kontakte mit der Bevölkerung gibt.




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