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Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, unterstützt das niedersächsische Wirtschaftsministerium Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe mit insgesamt 50 Millionen Euro. Das Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen der Veranstaltungs- und Schaustellerbranche. Dies sind beispielsweise Messebauer, Caterer, Tontechniker, Beleuchter, Bühnenbauer sowie Betreiber von Diskotheken. Voraussetzung für eine Förderung ist die Bewilligung der Überbrückungshilfe II des Bundes. Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft erhalten für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich in Höhe von bis zu zehn Prozent des Vorjahresumsatzes. Um sehr kleine Unternehmen zu unterstützen, werden die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust mit einem Ausgleich von 15 Prozent gefördert. Schausteller können alternativ für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalen Umsatzverlustausgleich von bis zu 7,5 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten sowie einen Ausgleich der in April bis Dezember 2020 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen von bis zu 20 Prozent als betriebliche Fixkosten. Die maximale Fördersumme beträgt pro Unternehmen 50.000 Euro. Die Förderung läuft bis 30. Juni 2021. Wer Novemberhilfe oder Dezemberhilfe erhält – und damit eine Unterstützung in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes – erhält für diesen Zeitraum keine Landesförderung. Anträge können ab dem 15. Dezember 2020 bei der NBank gestellt werden.




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